Die nachfolgende Information (Stand 12/2017) wurde von den jeweiligen Webseiten der Städte entnommen, bitte überprüfen Sie immer noch einmal die aktuelle Information der Stadt. Wir freuen uns über Ihre Email, sollten Sie eine Änderung gefunden haben.
Die Verwendung von Streusalz ist grundsätzlich verboten. Ausnahme: Sonstige Mittel reichen nicht aus, an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf,- und abgängen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken. Einläufe von Entwässerungsanlagen und Hydranten sind von Schnee und Eis freizuhalten.
Stadt | Streupflicht an Wochentagen | Bereiche | Anmerkungen |
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Dinslaken | 7.00 Uhr - 20.00 Uhr Nach 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr zum Folgetag | Gehwege | Räumpflicht: 1,50 m Bei Dauerschneefall: In angemessenen Zeitabständen |
Duisburg | 7.00 Uhr - 20.00 Uhr Nach 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr zum Folgetag | Gehwege | Räumpflicht in ausreichender Breite. Bei Dauerschneefall: In angemessenen Zeitabständen |
Essen | 7.00 Uhr - 20.00 Uhr, Nach 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr zum Folgetag | Gehwege | Räumpflicht: 1,20 m Kontinuierliche Beseitigung |
Mülheim | 7.00 Uhr - 20.00 Uhr, Nach 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr zum Folgetag | Gehwege | Räumpflicht in erforderlicher Breite Bei Dauerschneefall: In angemessenen Zeitabständen |
Oberhausen | 7.00 Uhr - 20.00 Uhr, Nach 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr zum Folgetag | Gehwege | Räumpflicht: 1,20 m Bei Dauerschneefall: In angemessenen Zeitabständen |
Stadt | Streupflicht an Sonn- und Feiertagen | Bereiche | Anmerkungen |
---|---|---|---|
Dinslaken | 7.00 Uhr - 20.00 Uhr Nach 20.00 Uhr bis 9.00 Uhr zum Folgetag | Gehwege | Räumpflicht: 1,50 m Bei Dauerschneefall: In angemessenen Zeitabständen |
Duisburg | 7.00 Uhr - 20.00 Uhr Nach 20.00 Uhr bis 9.00 Uhr zum Folgetag | Gehwege | Räumpflicht in ausreichender Breite. Bei Dauerschneefall: In angemessenen Zeitabständen |
Essen | 7.00 Uhr - 20.00 Uhr, Nach 20.00 Uhr bis 8.00 Uhr zum Folgetag | Gehwege | Räumpflicht: 1,20 m Kontinuierliche Beseitigung |
Mülheim | 7.00 Uhr - 20.00 Uhr, Nach 20.00 Uhr bis 9.00 Uhr zum Folgetag | Gehwege | Räumpflicht in erforderlicher Breite Bei Dauerschneefall: In angemessenen Zeitabständen |
Oberhausen | 7.00 Uhr - 20.00 Uhr, Nach 20.00 Uhr bis 8.00 Uhr zum Folgetag | Gehwege | Räumpflicht: 1,20 m Bei Dauerschneefall: In angemessenen Zeitabständen |
Sie möchten eine Eigentumswohnung erwerben? Beachten Sie dabei neben der Finanzierung bitte auch folgende
Dinge:
Mögliches Problem | Wo informieren Sie sich? |
Ist die Wohnung schuldenfrei oder bestehen Forderungen seitens der WEG für die Sie eintreten müssen? | Fragen Sie den Verwalter der WEG. |
In welcher Höhe wurde eine Reparaturrücklage gebildet? | Fragen Sie nach der letzten Abrechnung, ist der der Betrag nicht ausgewiesen, fragen sie den Verwalter der WEG. |
Stehen umfangreiche Renovierungs- oder Reparaturmaßnahmen an, die bereits beschlossen sind? Oder aber sind umfangreiche Maßnahmen beschlossen, für die aktuell eine Ansparung begonnen hat? Denken Sie daran, sie tragen diese Kosten mit! | Schauen Sie sich die letzten Protokolle der Versammlungen an. Der Verwalter ist verpflichtet eine sogenannte Beschlusssammlung zu führen. Hier werden die Beschlüsse in Kurzform zusammengefasst, so dass Sie sich schnell einen Überblick verschaffen können. |
Sie möchten die Wohnung evtl. umbauen oder renovieren? | Beachten Sie, dass Sie zu einigen Baumaßnahmen die Genehmigung der Eigentümergemeinschaft brauchen. |
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