Streupflicht

Grundsätzlich gilt:

Die nachfolgende Information (Stand 12/2017) wurde von den jeweiligen Webseiten der Städte entnommen, bitte überprüfen Sie immer noch einmal die aktuelle Information der Stadt. Wir freuen uns über Ihre Email, sollten Sie eine Änderung gefunden haben.

Die Verwendung von Streusalz ist grundsätzlich verboten. Ausnahme: Sonstige Mittel reichen nicht aus, an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf,- und abgängen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken.    Einläufe von Entwässerungsanlagen und Hydranten sind von Schnee und Eis freizuhalten.

Stadt Streupflicht an Wochentagen Bereiche Anmerkungen
Dinslaken 7.00 Uhr - 20.00 Uhr Nach 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr zum Folgetag Gehwege Räumpflicht: 1,50 m Bei Dauerschneefall: In angemessenen Zeitabständen
Duisburg 7.00 Uhr - 20.00 Uhr Nach 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr zum Folgetag Gehwege Räumpflicht in ausreichender Breite. Bei Dauerschneefall: In angemessenen Zeitabständen
Essen 7.00 Uhr - 20.00 Uhr, Nach 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr zum Folgetag Gehwege Räumpflicht: 1,20 m Kontinuierliche Beseitigung
Mülheim 7.00 Uhr - 20.00 Uhr, Nach 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr zum Folgetag Gehwege Räumpflicht in erforderlicher Breite Bei Dauerschneefall: In angemessenen Zeitabständen
Oberhausen 7.00 Uhr - 20.00 Uhr, Nach 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr zum Folgetag Gehwege Räumpflicht: 1,20 m Bei Dauerschneefall: In angemessenen Zeitabständen
 

 

Stadt Streupflicht an Sonn- und Feiertagen Bereiche Anmerkungen
Dinslaken 7.00 Uhr - 20.00 Uhr Nach 20.00 Uhr bis 9.00 Uhr zum Folgetag Gehwege Räumpflicht: 1,50 m Bei Dauerschneefall: In angemessenen Zeitabständen
Duisburg 7.00 Uhr - 20.00 Uhr Nach 20.00 Uhr bis 9.00 Uhr zum Folgetag Gehwege Räumpflicht in ausreichender Breite. Bei Dauerschneefall: In angemessenen Zeitabständen
Essen 7.00 Uhr - 20.00 Uhr, Nach 20.00 Uhr bis 8.00 Uhr zum Folgetag Gehwege Räumpflicht: 1,20 m Kontinuierliche Beseitigung
Mülheim 7.00 Uhr - 20.00 Uhr, Nach 20.00 Uhr bis 9.00 Uhr zum Folgetag Gehwege Räumpflicht in erforderlicher Breite Bei Dauerschneefall: In angemessenen Zeitabständen
Oberhausen 7.00 Uhr - 20.00 Uhr, Nach 20.00 Uhr bis 8.00 Uhr zum Folgetag Gehwege Räumpflicht: 1,20 m Bei Dauerschneefall: In angemessenen Zeitabständen
 

Aufgepasst beim Wohnungskauf!

Sie möchten eine Eigentumswohnung erwerben? Beachten Sie dabei neben der Finanzierung bitte auch folgende Dinge:
 

Mögliches Problem Wo informieren Sie sich?
Ist die Wohnung schuldenfrei oder bestehen Forderungen seitens der WEG für die Sie eintreten müssen? Fragen Sie den Verwalter der WEG.
In welcher Höhe wurde eine Reparaturrücklage gebildet? Fragen Sie nach der letzten Abrechnung, ist der der Betrag nicht ausgewiesen, fragen sie den Verwalter der WEG.
Stehen umfangreiche Renovierungs- oder Reparaturmaßnahmen an, die bereits beschlossen sind? Oder aber sind umfangreiche Maßnahmen beschlossen, für die aktuell eine Ansparung begonnen hat? Denken Sie daran, sie tragen diese Kosten mit! Schauen Sie sich die letzten Protokolle der Versammlungen an. Der Verwalter ist verpflichtet eine sogenannte Beschlusssammlung zu führen. Hier werden die Beschlüsse in Kurzform zusammengefasst, so dass Sie sich schnell einen Überblick verschaffen können.
Sie möchten die Wohnung evtl. umbauen oder renovieren? Beachten Sie, dass Sie zu einigen Baumaßnahmen die Genehmigung der Eigentümergemeinschaft brauchen.
 

Fragen Sie also nach folgenden Dingen:

  1. Übersicht über die Höhe der Rücklage und der eventuellen Forderungen.
  2. Protokolle der letzten Versammlungen resp. die Beschlusssammlung.
  3. Übersicht über beschlossene oder demnächst notwendige Reparaturen.
  4. Setzen Sie sich mit dem Verwalter und / oder dem Verwaltungsbeirat des Objektes in Verbindung und fragen Sie nach dem Umgangston, der in der Eigentümergemeinschaft gepflegt wird. Vorsicht bei zerstrittener Gemeinschaft!

Hier finden Sie uns

MIO GmbH Hausverwaltung
Bahnhofstraße 51
46145 Oberhausen

Kontakt

Telefon: 0208 6204452
Fax: 0208 63539106

oder senden Sie uns eine E-Mail:

postoffice@mio-gmbh.de 

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